GLOBAL ENERGIEBERATUNG

ENEV

Am 1. 10. 2009 ist die ENEV 2009 (Energiesparverordnung für Gebäude) in Kraft getreten.
Sie wurde am 16.10.2013 novelliert Novellierung ENEV 2013 und ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten.

Hier geht es zum Download der nichtamtlichen Lesefassung: Download

Damit sind Sie als Bauherr oder Haus- / Wohnungsbesitzer verpflichtet einen Energiepass vorzulegen.
Verstöße gegen die ENEV 2009 werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bestraft.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energiepässen, die sich in den folgenden Punkten wesentlich voneinander unterscheiden:

Verbrauchsausweis

  • Erstellt auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs
  • Abhängig vom Verhalten des jeweiligen Bewohners
  • Sehr einfaches und kostengünstiges Verfahren
  • 10 Jahre gültig ab Datum der Ausstellung

Bedarfsausweis

  • der Bedarfsausweis wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs erstellt
  • Enthält objektive Aussagen zur Gebäude- und Anlagenqualität
  • unabhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten
  • detaillierte Datenerfassung notwendig
  • 10 Jahre gültig ab Datum der Ausstellung

Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis - ?

  • Für Gebäude mit mindestens fünf Wohnungen bleibt die Wahlfreiheit bestehen.
  • Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, sind seit dem 1.10.2008 nur noch Bedarfsausweise zulässig.
  • Ausnahmen bestehen, wenn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.August 1977 erreicht wird.

Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing von Wohngebäuden, Wohnung oder Teileigentum muss dem Interessenten ein Enegieausweis zugänglich gemacht werden.
Es gilt:

  • Ab dem 1. Mai 2014 - für alle Wohngebäude.
  • Ab dem 1. Mai 2014 müssen auch für Nichtwohngebäuden im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise vorgelegt werden.

Wer braucht zukünftig einen Energieausweis?

  • Jeder, der ein Haus vermietet, aber nur bei einem Mieterwechsel
  • Jeder Verkäufer, der sein Wohnhaus, Wohnung oder Teileigentum verkaufen möchte

Energieausweise werden grundsätzlich nur für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen erstellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke genutzt wird. In diesen Fällen ist dann ein Energieausweis für jeden Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil separat zu erstellen.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Der Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum. Nach 10 Jahren muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.Werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die wesentliche Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben, muss der Energieausweis nach der Sanierung neu ausgestellt werden.

Wozu dient ein Energieausweis?

Durch die Einführung eines Energiepasses, wie es in der zugrunde liegenden EU-Verordnung beabsichtigt war, sollten Gebäude in Bezug auf ihre Energieeffizienz vergleichbar gemacht werden. Mietern, potenziellen Käufern und Hausbesitzern sollte so eine konkrete Entscheidungshilfe geboten werden und Anreize für sinnvolle Investitionen in Maßnahmen zur Energieeinsparung sollten geschaffen werden.

Wovon hängt die Höhe des Energieverbrauchs eines Gebäudes ab?

  • nur vom Nutzerverhalten

Wovon hängt der Energiebedarf eines Gebäudes ab?

  • beheiztes Gebäudevolumen
  • Bauteilflächen von Fenstern, Außenwänden, Dächern, Kellerdecken, Wänden und Decken zu nicht beheizten Räumen
  • Qualität der Heizungsanlage
  • Baumaterialien und Konstruktion der Bauteile
  • Luftwechsel im Gebäude
  • Gewinne durch solare Einstrahlung

Preise nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Bitte benutzen Sie dazu unser Kontaktformular!